Kurze Zusammenfassung der 9. Anhörung : 01.07.2026
Verteidigung stellt zwei Anträge
- Zwei Anträge der Verteidigung: Die Verteidigung beantrage 1) während der Verhandlungen neben ihren Mandant_innen sitzen zu dürfen und so eine ungehinderte Kommunikation zu ermöglichen 2) während nicht-öffentlicher Verhandlungen ohne Glaswand mit ihren Mandant_innen kommunizieren zu dürfen.
- Kontext: Bezüglich 2) – erwähnte die Verteidigung, dass Anwälte und Angeklagte in einem anderen Fall vor demselben Gericht, bei dem die Angeklagten ebenfalls die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen wird, ohne trennende Glaswand nebeneinander sitzen dürfen.
- Antwort des Gerichtes: Beide Anträge wurden abgelehnt. Bei 1) argumentiert das Gericht, dass die baulichen Gegebenheiten des Saals ein Beieinandersitzen von Angeklagten und Anwälte nicht zulasse; bei 2) argumentiert das Gericht, dass die Verwendung einer Trennwand im Ermessen der vorsitzenden Richterin liegt und ein vergleichbarer Fall daher keine Bewandtnis habe.
Andere Anträge
- Antrag der Verteidigung auf einen eigenen Stenografen während der Verhandlung: abgelehnt.
- Antrag, der Öffentlichkeit im Saal Stifte und Papier zu Mitschreiben zu gestatten: abgelehnt.
Der erste Zeuge
- Der leitende Ermittlungsbeamte sagte als bislang erster Zeuge aus.
- Der Zeuge stellte klar, dass Elbit Systems Deutschland im Rahmen der Ermittlungen nicht untersucht worden sei. Die Staatsanwaltschaft habe dem Polizisten mitgeteilt, dass eine solche Untersuchung rechtlich irrelevant sei.
- Die Verteidigung merkte an, dass die Staatsanwaltschaft nach deutschem Recht verpflichtet sei, sowohl belastende als auch entlastende Beweise zu untersuchen (§ 160 Abs. 2 StPO). Der Zeuge sagte, dass ihm diese Pflicht zur objektiven und unparteiischen Ermittlung bewusst sei, bekräftigte jedoch erneut, dass er und sein Team die Anwendbarkeit der Nothilfe für den Fall, dass Elbit Systems Deutschland für die Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich gemacht würde, nicht untersucht hätten.
- Der Zeuge sagte aus, er habe mehr als fünf Mal mit dem Staatsanwalt gesprochen, weigerte sich jedoch, Fragen zum Inhalt dieser Gespräche zu beantworten.
Ausführliche Zusammenfassung der 9. Anhörung: 01.07.2026
Anhörung beginnt um 10:00
Die Verhandlung begann mit einem Antrag der Verteidigerin Nina Onèr bezüglich der Trennung der Anwälte von ihren Mandant_innen. In dem ausführlichen Antrag wurde das Gericht an die schon oft diskutierte Notwendigkeit einer ungehinderten Kommunikation zwischen der Verteidigung und ihren Mandanten erinnert. Die Verteidigung wies zudem darauf hin, dass die Nutzung eines durch eine Glaswand abgetrennten Raums bei vertraulichen Beratungsgesprächen mit ihren Mandanten vom Gericht nicht konkret oder gegenständlich begründet worden sei.
Frau Onèr erwähnte, dass im selben Gericht, in einem anderen Saal, ein Verfahren in einem Fall lief, in dem den Angeklagten ebenfalls die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) vorgeworfen wird – eine schwerwiegendere Anklage als die gegen die „Ulm5“ erhobene Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB). In diesem Fall ging es um Maschinengewehrfeuer auf eine Polizeiwache, bei dem zwei Polizeibeamte verletzt wurden. Dennoch, so Frau Onèr, sei es der Verteidigung und den Angeklagten in diesem Verfahren gestattet, sich in einem separaten Raum ohne Glastrennwand zu beraten.
Der Staatsanwalt legte Einspruch gegen diesen Antrag ein und führte an, dass sich einige der Angeklagten des genannten Verfahrens nicht in Untersuchungshaft befänden. Das Gericht beschloss unterdessen, über diese Anträge erst nach der Zeugenaussage zu entscheiden.
Die Verteidigung bat außerdem um ein Update zu einem früheren Antrag: die Übersetzungen über die Mikrofone des Gerichts aufzuzeichnen, um die Genauigkeit prüfbar zu machen – die Entscheidung des Gerichts hierzu war vertagt worden. Die Richterin erklärte, die Entscheidung sei noch nicht getroffen worden.
Ebenso erinnerte die Verteidigung das Gericht an ausstehende Anträge, den Zuschauer_innen des Gerichtssaals Bleistift und Papier zum Anfertigen von Notizen zu gestatten. Der Richter lehnte den Antrag auf die Zulassung von Bleistift und Papier ab, ebenso wie einen früheren Antrag der Verteidigung auf einen eigenen Stenografen zur Protokollführung während des Verfahrens. Die Entscheidung zum Antrag auf Änderung der Sitzordnung wurde weiterhin vertagt, um dem Zeugen Zeit zu ermöglichen, bei der heutigen Verhandlung auszusagen.
Der erste Zeuge im Prozess – allgemeine Befragung durch den Richter und den Staatsanwalt
Der erste Zeuge des Verfahrens trat in den Zeugenstand: Bastian Gropp vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg; Herr Gropp ist der leitende Ermittlungsbeamte im vorliegenden Fall. Von 10:45 bis 11:15 Uhr wurden Herrn Gropp vom Richter allgemeine Fragen gestellt; anschließend wurde er kurz vom Staatsanwalt befragt.
In Antwort auf die Frage der Richterin erklärte der Zeuge, dass er Berichte über den Vorfall erhalten habe, bei der Festnahme der Ulm5 aber nicht anwesend gewesen sei. Den Standort von Elbit Systems Deutschland habe er noch nie besucht. Im Rahmen der Ermittlungen habe sein Team personenbezogene Daten der „Ulm5“-Mitglieder erhoben, insbesondere von Mobiltelefonen, die in den Wohnungen der Ulm5 in Berlin beschlagnahmt worden seien.
Der Zeuge sagte zudem, dass er zuvor nicht wusste, was am Standort von Elbit Systems Deutschland hergestellt werde. Erst nach Beginn des Verfahrens habe er erfahren, dass dort Nachtsichtgeräte und Funkübertragungsgeräte hergestellt würden.
Vernehmung des ersten Zeugen durch die Verteidigung
Nach einer Unterbrechung befragte die Verteidigung Herrn Gropp um 11:35 Uhr.
Der Zeuge erklärte, dass er als leitender Sachbearbeiter die Akte zusammenstelle, für die Ermittlungen jedoch nicht zuständig sei. Er habe keine Entscheidungsbefugnis, sondern trage lediglich Daten aus anderen Quellen zusammen.
Bei der Befragung sagte Herr Gropp aus, dass keine Untersuchung darüber geführt worden sei, ob der Fall als Nothilfe gewertet werden könne in Bezug auf von Elbit Systems Deutschland begangenen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ein solches Thema sei im Rahmen der Ermittlungen nicht vorgekommen. Die Staatsanwaltschaft habe die Rolle von Elbit Systems Deutschland bei einer Rücksprache für die rechtliche Beurteilung irrelevant gehalten.
Auf Nachfrage sagte Herr Gropp aus, er habe sich mindestens fünf Mal mit dem Staatsanwalt getroffen oder mit ihm telefoniert. Herr Gropp weigerte sich zu beantworten, wo sie sich getroffen hätten und erklärte, keine Aussagen über alle Themen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsbehörde treffen zu dürfen. Herr Gropp erklärte hierzu, dass die Ermittlungen einige Tage nach dem nächtlichen Einbruch auf dem Gelände von Elbit Systems Deutschland vom Generalstaatsanwalt an den leitenden Staatsanwalt übergeben worden seien.
Herr Gropp bestätigte auf Nachfrage, dass seine Aufgabe darin bestehe, den Staatsanwalt bei der Ermittlung sowohl belastender als auch entlastender Tatsachen zu unterstützen. (§ 160 Abs. 2 StPO schreibt vor, dass der Staatsanwalt sowohl belastende als auch entlastende Beweise untersuchen muss). Entlastende Tatsachen bezüglich einer Nothilfe wurden jedoch nicht untersucht. Der Staatsanwalt warf während der Befragung ein, dass es für Rechtfertigungsgründe in diesem Fall von Anfang an keine Anhaltspunkte gegeben habe.
Weitere Fragen bezogen sich auf den Vorwurf des Antisemitismus. Herr Gropp bestätigte, dass zu Antisemitismus keine Untersuchung durchgeführt worden sei. Stattdessen sei ein Gutachten in Auftrag gegeben worden. Der zuständige Sachverständige habe zwei Berichte verfasst: einen über „Palestine Action“ und einen über Antisemitismus. Informationen aus den polizeilichen Ermittlungen seien dem Sachverständigen hierzu nicht zur Verfügung gestellt worden; er habe unabhängig und mit wenig Zeit unter Verwendung von Online-Material gearbeitet.
Das Treffen mit Herrn Gropp und dem Staatsanwalt betreffend: Herr Gropp erinnerte sich daran, dass weitere Personen an diesen Treffen teilgenommen hatten, konnte jedoch nicht alle Anwesenden nennen.
Die Protokolle der Ermittlungen werden verlesen
Von 14:15 bis 15:45 Uhr wurden - mit Pausen - detaillierte Protokolle des forensischenTeams der Ermittlungsbehörde verlesen, in denen genau beschrieben wurde, was vor Ort gefunden wurde (Schaden an Geräten, fallen gelassene Gegenstände usw.).
Handschellen während der Pausen
Während einer fünfminütigen Pause verließ die Richterin den Gerichtssaal, die Ulm5 blieben jedoch auf ihren Plätzen sitzen. Während sie ging, legten die Justizwachtmeister den Ulm5 Handschellen an. Sie bestanden darauf, die fünf in Abwesenheit der Richterin fesseln zu müssen. Als die Richterin zurückgekehrt war fordert die Verteidigung eine Erklärung von ihr, warum die Ulm5 gefesselt sind, ohne dass sie von ihren Plätzen entfernt wurden. Die Richterin erklärte, dass ihr dies nicht bekannt sei und sie der Sache nachgehen werde.
Beschluss zu den Anträgen vom Vormittag
Um 16.30 Uhr endet eine weitere Pause und die Verhandlung wird fortgesetzt. Die Richterin verkündigte die Ablehnung der Anträge vom Vormittag bezüglich der Sitzordnung und der Verwendung einer Trennwand bei vertraulichen Besprechungen zwischen der Verteidigung und ihren Mandant_innen während der Gerichtspausen (d. h., die Sitzordnung wird nicht geändert). Für Ersteres führt sie bauliche Gründe an. Bei Letzterem erklärt sie, diese Entscheidung liege im Ermessen der jeweils vorsitzenden Richterin und dass andere Fälle oder Entscheidungen anderer Richter hierbei irrelevant seien.
Daraufhin beantragt die Verteidigung eine Untersuchung der Gerichtseinrichtungen nach einer Möglichkeit, wie Angeklagte und Verteidiger ohne Trennwand miteinander sprechen könnten. Die Kammer beschließt, am Freitag, dem 3. Juli, um 9.00 Uhr fortzufahren.
Hearing ends at 16:50