Verteidigung der Ulm 5 fordert sofortige Entlassung aus Untersuchungshaft

Published:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir, die Verteidiger:innen der „Ulm 5", haben heute Haftbeschwerde eingelegt. Unsere Mandant:innen sind unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Mandant:innen befinden sich seit nunmehr fast fünf Monaten ununterbrochen in Untersuchungshaft. Die verschärften Bedingungen gelten weiterhin. Dies beinhaltet die strikte Telefon-, Besuchs- und Briefkontrolle, den Einschluss in ihrer Zelle bis zu 23 Stunden am Tag und erschwerten Zugang zu Büchern und Gemeinschaftsveranstaltungen.

Die Vollstreckung von Untersuchungshaft war von Beginn an unverhältnismäßig. Die Tat war offenkundig auf ein legitimes Ziel, das Töten von Zivilist:innen in Gaza zu beenden, gerichtet. Es ist in diesem Rahmen lediglich zu Sachschäden gekommen, Menschen wurden nicht verletzt. Die Elbit Systems Deutschland GmbH und Co KG ist eine 100%ige Tochter der israelischen Elbit Systems Ltd.

Diese profitiert erheblich vom Krieg in Gaza und liefert einen Großteil der dort eingesetzten Drohnen. In diese Richtung einer rechtfertigenden Nothilfe wurde jedoch keineswegs ermittelt, eine entsprechende Aufforderung der Verteidigung wurde seitens der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ignoriert. Den Ermittlungsbehörden geht es offensichtlich vor allem darum, an unseren Mandant:innen, welche sich gegen Besatzung und Genozid engagieren, ein Exempel zu statuieren.

Obendrein verletzt nunmehr das Landgericht Stuttgart nach inzwischen erhobener Anklage den in Haftsachen besonders zu beachtenden Beschleunigungsgrundsatz (Art. 5 Abs. 3 S. 2 EMRK; §§ 121, 122 StPO). Die Hauptverhandlung soll erst Ende April 2026 beginnen und mindestens bis Ende Juli andauern. Dabei wäre das Landgericht gesetzlich gehalten, mit der Verhandlung spätestens Anfang März 2026 zu beginnen. Die rechtswidrige Inhaftierungssituation unserer Mandant:innen wird auf diese Weise ins Unabsehbare verlängert, was eine weitere erhebliche Verletzung ihres Freiheitsgrundrechts bedeutet.

Sämtliche Verteidiger:innen haben daher am heutigen Tag Haftbeschwerde zum Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt.

Für Rückfragen stehen die Unterzeichner:innen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Dr. Maja Beisenherz, München
info@beisenherz.eu, 0177 / 70 95 812

Rechtsanwalt Mathes Breuer, München
breuer@kanzlei-abe.de, 0175 / 52 46 963

Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, Berlin
mail@rechtsanwalt-duesberg.de, 0157 / 30 30 8383

Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach, München
eschenbach@kanzlei-abe.de, 0176 / 65 35 9443

Rechtsanwältin Christina Mucha, Memmingen
info@kanzlei-mucha.de, 08331 / 69 08 136

Rechtsanwältin Nina Onèr, Berlin
kanzlei@ninaoner.de, 01520 / 97 33 278

Rechtsanwalt Matthias Schuster, Berlin
mail@anwalt-schuster.de, 0176 / 24 75 8230

Rechtsanwältin Martina Sulzberger, Augsburg
kanzlei@anwaeltin-sulzberger.de, 0821 / 50 87 3850